Nach Landesrecht NRW anerkannter Dienstleister.
Goldherz Seniorenassistenz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die GOLDHERZ Seniorenassistenz Carolin Möbitz (im Folgenden „GOLDHERZ“ genannt), Dresdener Straße 18, 40670 Meerbusch und der Auftraggeber.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Assistenz und Betreuung des Auftraggebers bzw. des Leistungsempfängers im alltäglichen Leben durch GOLDHERZ.

3. Auftraggeber

Auftraggeber kann der Empfänger der Dienstleistung selbst sein, aber auch dessen Angehörige, gesetzliche Vertreter oder sonstige Bezugspersonen.

4. Zustandekommen des Vertrages.

Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch GOLDHERZ und des Auftraggebers zustande.

5. Art und Umfang der Leistungen von GOLDHERZ

(1) Tätigkeitsschwerpunkte von GOLDHERZ sind Leistungen ohne direkte Einbeziehung des Kunden (Bspw. Besorgungen, Kurierfahrten, Verwaltungsaufgaben, Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern) und Leistungen mit direktem Kundenkontakt (Bspw. Begleitungen, Beschäftigung im Alltag und der Freizeit, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Planung und Organisation von Festlichkeiten, gemeinsame Wahrnehmung von Terminen und Besuchen sowie Zukunftsvorsorge).

(2) Die konkret zu erbringende Leistung von GOLDHERZ ergibt sich aus dem diesen AGB zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrag und den einzelnen Aufträgen des Auftraggebers und/oder des Leistungsempfängers. Es werden ausschließlich seriöse Dienstleistungen angeboten.

(3) GOLDHERZ führt keine pflegerische oder medizinische Dienstleistung aus, noch wird ein gewerblicher Personentransport angeboten. Insbesondere erfolgt keine Verabreichung von Medikamenten durch GOLDHERZ oder eine rechtliche oder steuerliche Beratung.

(4) GOLDHERZ erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.

(5) Sofern der Auftraggeber nicht Empfänger der Dienstleistung ist, kann der Auftraggeber auf Wunsch über die Ergebnisse/den Ablauf der Zusammenarbeit mit dem Leistungsempfänger informiert werden.

(6) Im Falle eines Notfalls während der Leistungserbringung wird GOLDHERZ den allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen (Bspw. Erste-Hilfe-Maßnahmen, Ruf von Rettungskräften) nachkommen. Darüberhinausgehende pflegerische oder medizinische Maßnahmen wird GOLDHERZ nicht vornehmen.

(7) Die Leistungen von GOLDHERZ beinhalten keinen Notdienst oder eine sonstige dauerhafte Erreichbarkeit.

6. Weisungsfreiheit

Bei der Durchführung der Tätigkeit ist GOLDHERZ etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung der Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. GOLDHERZ wird jedoch bei der Terminierung und Zeiteinteilung die Interessen des Leistungsempfängers berücksichtigen.

7. Auftragserfüllung

(1) GOLDHERZ ist berechtigt, für die Erbringung der Leistung Dritte zu beauftragen. GOLDHERZ wird dies dem Auftraggeber vor Beauftragung des Dritten anzeigen.

(2) Die Leistungen von GOLDHERZ gelten als erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Damit GOLDHERZ die zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß und zum Wohle des Auftraggebers bzw. Leistungsempfängers ausführen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über gesundheitliche Einschränkungen und/oder körperliche wie seelische Besonderheiten zu machen, die für die Leistungserbringung durch GOLDHERZ von Relevanz sein könnten.

9. Vergütung

(1) Die geschuldete Vergütung ergibt sich aus dem diesen AGB zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrag sowie der monatlich geführten Leistungsnachweise.

(2) Beanstandungen gegen die Höhe einer Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich an GOLDHERZ zu richten. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. GOLDHERZ wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

(3) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

(4) Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. 

10. Datenschutz

GOLDHERZ verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. des Leistungsempfängers ausschließlich im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlamentes und Rates vom 7 April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vertrages verarbeitet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Leistungsempfänger die notwendigen Informationen von GOLDHERZ gemäß Art. 13 und 14 DSGVO innerhalb eines Monats aber noch vor der ersten Mitteilung an GOLDHERZ an den Leistungsempfänger zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen von GOLDHERZ sind den AGB als „Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ beigefügt.

11. Haftung/Haftungsausschluss

  • GOLDHERZ haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei etwaigen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von GOLDHERZ.

  • Wird ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber, aus von ihm zu vertretenen Umständen, nicht wahrgenommen und nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt, erhebt GOLDHERZ eine Schadenspauschale in Höhe der jeweils für eine Stunde vereinbarten Nettovergütung. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Der Auftraggeber kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder geringer als die Pauschale ausfällt. GOLDHERZ bleibt die Geltendmachung und der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.

  • Bei fahrlässigem Verhalten ist die Haftung der Auftragnehmerin auf einen Betrag von 3.000.000,00 EUR beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei etwaigen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

12. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Geschäftsbücher, Geschäftsbriefe, vertraulich zu behandeln. Den Vertragsparteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.

13. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie GOLDHERZ mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis

zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An GOLDHERZ Seniorenassistenz Carolin Möbitz, Dresdener Straße 18, 40670 Meerbusch, Email cm@meingoldherz.de, Telefon 02159 - 5320470).

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistungen (*)/

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

__Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

14. Schlussbestimmungen

  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen GOLDHERZ und dem Auftraggeber gilt in Ergänzung zu diesen AGB das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Sollten einzelne Regelungen des Vertrags einschließlich dieser der AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Ersatzweise für die jeweils unwirksame Regelung gilt eine solche rechtlich wirksame Regelung, die der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und die die Vertragspartner nach dem Zweck des Vertrages und dieser AGB einbezogen hätten, wenn die Unwirksamkeit der jeweiligen Regelung erkannt worden wäre. Eine Regelungslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen.

Stand Januar 2023

Goldherz Seniorenassistenz Logo
Zertifizierte Expertin & Gesellschafterin in der Seniorenassistenz, ausgebildet durch die HELP Akademie Ltd. – mit Sicherheit eine optimale und niveauvolle Begleitung für ein selbstbestimmtes Leben. Seniorenassistenz – als Unterstützung und Ergänzung zur professionellen Pflege!